Wichtige Informationen zur Impfung von Asylsuchenden
veröffentlichte das Robert-Koch-Institut
(RKI).
Die Impfungen dienen dem Ziel
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Des individuellen Schutzes der Asylsuchenden
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Verhinderung von Ausbrüchen von Erkrankungen
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Verhinderung der Ausbreitung von Erkrankungen in
der Wohnstätte und in der Bevölkerung
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Schutz der in und mit den Aufnahmestätten
arbeitenden Personen
So ist nicht nur die Impfung der Asylsuchenden sondern auch
die Personen, die mit diesen beruflich oder privat Kontakt haben, eine wichtige
Maßnahme zur Verhinderung von Krankheitsausbrüchen. Hierbei ist sowohl die Hausarztpraxis
als auch die Arbeitsmedizin
ein wichtiger Ansprechpartner.
So zählen alle dokumentierten Impfungen im Impfausweis.
Leider haben viele der Flüchtlinge keinen Ausweis. Serologische Untersuchungen
zur Abklärung sind in der Regel nicht erforderlich. Eine „Überimpfung“ ist lt.
RKI auch nicht möglich.
Wichtige Informationen zu Impfungen :
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Bei 5-12-jährigen : Tetanus, Diphterie, Polio,
Pertussis und Mumps, Masern, Röteln (MMR)
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Ab 13-jährigen und Erwachsenen (nach 1970
geboren) : Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Mumps, Masern, Röteln (MMR)
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Erwachsene vor 170 geboren : Tetanus, Diphterie,
Polio, Pertussis
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Jede Impfung, auch wenn sie Jahre zurückliegt,
zählt. Eine Vervollständigung des Impfschutzes ist jederzeit möglich.
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Lebend (MMR) und Totimpfstoffe können zeitgleich
verabreicht werden, gilt auch für MMR und nasaler Influenzaimpfstoff. Bei nicht
zeitgleicher Verabreichung sollten zwischen Lebend- und Totimpfstoffgabe 4
Wochen liegen.
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Schwangere können mit Totimpfstoff geimpft
werden. Lebendimpfstoffe (MMR) sind bei ihnen kontraindiziert.
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Die Impfung mit Grippeimpfstoff erscheint anhand
der teils beengten Verhältnisse sehr empfehlenswert sowohl bei den Bewohnern
als auch für Personen, die in oder mit den Unterkünften arbeiten.
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