Montag, 12. Oktober 2015

Kassen sparen auf Patientenkosten


Experten wie der  Wiesbadener Infektiologe und Klinikdirektor Professor Markus Knuf kritisiert in einem Interview im Tagesspiegel die aktuelle Praxis der Grippeimpfung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

So können in den Arztpraxen als Kassenleistung der Dreifachimpfstoff gegen Influenza gegeben werden. Dieser enthält 2 Vierenbestandteile der Influenza-A-Virusvariante und einen der Influenza-B-Virusvariante.

Der laut der Experten wirksamere tetravalente Impfstoff mit 2 Bestandteilen 2 der Influenza-A-Virusvariante und 2 der Influenza-B-Virusvariante wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie es heißt aus Kostengründen nicht übernommen, denn die Behandlung muss wirtschaftlich sein. In der Arztpraxis kann der Impfstoff daher nur als Selbstzahlerleistung erfolgen.

Dabei scheint die Verwendung des tetravalenten Impfstoffes sinnvoller, wenn man auch die Weltseuchenlage betrachtet.

Leider wies der Hersteller des Impfstoffes Influsplit® Tetra darauf hin, dass kein Impfstoff mehr verfügbar ist und auch nicht nachgeliefert werden kann.

 

Experten wie der  Wiesbadener Infektiologe und Klinikdirektor Professor Markus Knuf kritisiert in einem Interview im Tagesspiegel die aktuelle Praxis der Grippeimpfung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

So können in den Arztpraxen als Kassenleistung der Dreifachimpfstoff gegen Influenza gegeben werden. Dieser enthält 2 Vierenbestandteile der Influenza-A-Virusvariante und einen der Influenza-B-Virusvariante.

Der laut der Experten wirksamere tetravalente Impfstoff mit 2 Bestandteilen 2 der Influenza-A-Virusvariante und 2 der Influenza-B-Virusvariante wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie es heißt aus Kostengründen nicht übernommen, denn die Behandlung muss wirtschaftlich sein. In der Arztpraxis kann der Impfstoff daher nur als Selbstzahlerleistung erfolgen.

Dabei scheint die Verwendung des tetravalenten Impfstoffes sinnvoller, wenn man auch die Weltseuchenlage betrachtet.

Leider wies der Hersteller des Impfstoffes Influsplit® Tetra darauf hin, dass kein Impfstoff mehr verfügbar ist und auch nicht nachgeliefert werden kann.

 

Impfung Flüchtlinge


Wichtige Informationen zur Impfung von Asylsuchenden veröffentlichte das Robert-Koch-Institut (RKI).

Die Impfungen dienen dem Ziel

-          Des individuellen Schutzes der Asylsuchenden

-          Verhinderung von Ausbrüchen von Erkrankungen

-          Verhinderung der Ausbreitung von Erkrankungen in der Wohnstätte und in der Bevölkerung

-          Schutz der in und mit den Aufnahmestätten arbeitenden Personen

So ist nicht nur die Impfung der Asylsuchenden sondern auch die Personen, die mit diesen beruflich oder privat Kontakt haben, eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Krankheitsausbrüchen. Hierbei ist sowohl die Hausarztpraxis als auch die Arbeitsmedizin ein wichtiger Ansprechpartner.

So zählen alle dokumentierten Impfungen im Impfausweis. Leider haben viele der Flüchtlinge keinen Ausweis. Serologische Untersuchungen zur Abklärung sind in der Regel nicht erforderlich. Eine „Überimpfung“ ist lt. RKI auch nicht möglich.

Wichtige Informationen zu Impfungen :

-          Bei 5-12-jährigen : Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Mumps, Masern, Röteln (MMR)

-          Ab 13-jährigen und Erwachsenen (nach 1970 geboren) : Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis und Mumps, Masern, Röteln (MMR)

-          Erwachsene vor 170 geboren : Tetanus, Diphterie, Polio, Pertussis

-          Jede Impfung, auch wenn sie Jahre zurückliegt, zählt. Eine Vervollständigung des Impfschutzes ist jederzeit möglich.

-          Lebend (MMR) und Totimpfstoffe können zeitgleich verabreicht werden, gilt auch für MMR und nasaler Influenzaimpfstoff. Bei nicht zeitgleicher Verabreichung sollten zwischen Lebend- und Totimpfstoffgabe 4 Wochen liegen.

-          Schwangere können mit Totimpfstoff geimpft werden. Lebendimpfstoffe (MMR) sind bei ihnen kontraindiziert.

-          Die Impfung mit Grippeimpfstoff erscheint anhand der teils beengten Verhältnisse sehr empfehlenswert sowohl bei den Bewohnern als auch für Personen, die in oder mit den Unterkünften arbeiten.